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Arbeitsrecht
Rolf Kegel
Rechtsanwalt
Die Unübersichtlichkeit des Arbeitsrechts verlangt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in ihren Verträgen vor allem Klarheit. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, ist neben einer besonders umsichtigen Vorgehensweise auch schnelles Handeln gefragt.
Wir beraten Sie zu sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Teilzeitbegehren, Abmahnungen, Lohnansprüchen, Arbeitszeugnissen, Kündigungen (Kündigungschutzklage), Abfindungen und Aufhebungsverträgen.
Rechtsanwalt Kegel hat im Jahr 2010 erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für
Arbeitsrecht teilgenommen
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