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Arbeitsrecht
Rolf Kegel
Rechtsanwalt

Die Unübersichtlichkeit des Arbeitsrechts verlangt von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in ihren Verträgen vor allem Klarheit. Kommt es dennoch zu Auseinandersetzungen, ist neben einer besonders umsichtigen Vorgehensweise auch schnelles Handeln gefragt.

Wir beraten Sie zu sämtlichen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts, insbesondere bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Teilzeitbegehren, Abmahnungen, Lohnansprüchen, Arbeitszeugnissen, Kündigungen (Kündigungschutzklage), Abfindungen und Aufhebungsverträgen.

Rechtsanwalt Kegel hat im Jahr 2010 erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für
Arbeitsrecht teilgenommen

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Fachgebiete Rolf Kegel:
Arbeitsrecht
Ehe- und Familienrecht
Erbrecht
Internetrecht
Markenrecht
Medizinrecht
Sozialversicherungsrecht
Urheberrecht und Verlagsrecht
Zivilrecht


Tel.: +49 30 234 56 63-0

Fax: +49 30 234 56 63-36
E-Mail: kegel@bgkw-law.de