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Medizinrecht
Sascha Kugler
Rolf Kegel
Rechtsanwälte
Gerade im Bereich des Medizinrechts wird jedes Jahr eine neue Flut von Gesetzen erlassen. Um hier den Überblick zu bewahren, ist der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich.
Wir beraten Sie in allen Fragen der rechtlichen Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie der öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes und des Meldewesens meldepflichtiger Krankheiten. Auf dem speziellen Gebiet der Arzthaftung vertreten wir Sie bei der
Geltendmachung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen. Dabei stehen wir
Ihnen auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens vor der jeweiligen Ärztekammer als erfahrener Partner zu Seite.
Neben dem klassischem Arzthaftungsrecht vertreten wir niedergelassene Ärzte in Fragen zur Honorierung (Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ) sowie in arztspezifischen Rechtsgebieten aus dem Sozialversicherungsrecht (Sozialgesetzbuch, vor allem SGB V mit Kassenzulassung) und dem allgemeinen Berufsrecht (Approbationsordnung, ärztliche Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer), zum kollegialen Verhältnis zwischen Ärzten (Wettbewerbsrecht mit weitgehendem Werbeverbot, Recht der Praxisübertragung) sowie bei speziellen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufs wie etwa die Röntgenverordnung.
Im Krankenhausrecht stehen wir dem Träger anhand einer umfassenden Beratung
von der Krankenhausfinanzierung und Planung bis zu Budgetverhandlung als starker Partner zur Seite. Dabei wird auf die langjährige Erfahrung des mit uns kooperierenden Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Helmut Kugler zurückgegriffen.
Herr Rechtsanwalt Kugler hat im Jahr 2006 erfolgreich am Fachanwaltslehrgang für Medizinrecht teilgenommen.
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