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Privates Baurecht und Architektenrecht
Heiko Peter
Andreas Weingärtner
Rechtsanwälte

Der Erfolg oder Misserfolg eines Bauvorhabens entscheidet sich bereits in der Vertragsgestaltung. Vermeiden Sie kostspielige Auseinandersetzungen von Anfang an! Ungenauigkeiten oder gar Fehler in der Leistungsbeschreibung, die Wahl und Ausgestaltung der Vergütungsart und der Sicherheiten, die Wirksamkeit Ihrer Vertragsklauseln bestimmen über Ihre Verhandlungsposition im Falle von Leistungsstörungen und erst Recht vor Gericht.

Insolvenzen am Bau
Sinkende Auftragszahlen bei steigenden Kosten und wachsender Konkurrenz belasten die Bauwirtschaft seit Jahren. Insolvenzen am Bau gehören längst zum Alltag. Nicht selten fallen Subunternehmer wie Dominosteine.

Sie haben als Auftraggeber liquide Mittel in erheblichem Umfang gebunden oder sind als Aufragnehmer in Vorleistung getreten. Es laufen Fristen, Kosten drücken, Folgeaufträge stehen an. Was tun, wenn der Vertragspartner oder dessen Gläubiger ‚den Antrag’ gestellt haben? Wie können Sie Ihre Ansprüche sichern oder wenigstens den Schaden begrenzen? Welche Rechte haben Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter? Was kann bereits mit dem vorläufigen Verwalter geklärt werden? Sind Ihre Sicherheiten ‚insolvenzfest’? Und schließlich: Wann müssen Sie selbst über einen Antrag nachdenken? Können Sie einer – persönlichen – Haftung im Insolvenzfalle vorbeugen? Wir finden die angemessenen Antworten auf diese Fragen.

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Fachgebiete Heiko Peter:
Bankrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Inkasso / Forderungseinzug
Insolvenzrecht / Sanierung
Privates Baurecht und Architektenrecht
Zivilrecht


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