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Grundstückskauf
Andreas Weingärtner
Rechtsanwalt
Immobilienkaufverträge umfassen mit den jeweils wichtigen Anlagen regelmäßig 50 Seiten und mehr. Eine Beratung beim Notar findet praktisch nicht statt, während die Unterschrift unter den Vertrag erhebliche, insbesondere finanzielle Folgen nach sich zieht. Ohne juristische Beratung und/oder Begleitung gleicht einen Immobilienkauf einem Glücksspiel. Wir beraten Sie in allen Fragen, von der Prüfung des Kaufvertrags bis zur grundbuchlichen Belastung des Grundstücks.
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