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Handels- und Gesellschaftsrecht
Andreas Weingärtner
Heiko Peter
Rechtsanwälte
Die Dinge verkomplizieren sich, wenn eine Handelsgesellschaft (insbes. OHG, KG, GmbH, AG) beteiligt ist. In diesen Fällen entstehen die Probleme nicht nur im Außen-, sondern möglicherweise auch im Innenverhältnis: Mängel in der Beschlussfassung, Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern, Fragen der Geschäftsführung, de internen Haftung usw. Auch bei der Gründung von Gesellschaften empfiehlt sich die Anwendung hoher Sorgfalt.
Wir beraten und vertreten Sie bei all diesen und vielen anderen Problemen umfassend.
Im Handelsrecht ist der Rechtsverkehr beschleunigt, der Sorgfaltsmaßstab ist erhöht. An den Kaufmann werden in jeglicher Hinsicht hohe Anforderungen gestellt. In der Regel gilt es, schnell zu reagieren, was umfassende Kompetenz zwingend voraussetzt.
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